EuGH: Vermarktung von CBD legal – ja und aber

Streit um CBD geht auch nach EuGH-Urteil weiter

Cannabis-Plantage | Foto: Richard T @newhighmediagroup via Unsplash

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt: EU-Mitgliedsstaaten haben nicht das Recht, die Vermarktung von CBD aus anderen Mitgliedsstaaten zu verbieten, so der (EuGH) im Pressebericht. Voraussetzung für eine Reglementierung ist, dass das Cannabidiol aus der gesamten Cannabis-Pflanze (und nicht nur aus Fasern und Samen) gewonnen wird.

Hintergrund für dieses Gerichtsurteil ist die Verurteilung zweier Unternehmer der tschechischen Firma Catlab SAS, die mit CBD-haltigen Liquids der Marke Kanavape für elektronische Zigaretten und Verdampfer Handel trieben und diese von aus Tschechien nach Frankreich exportierten. Weil das CBD nicht entsprechend der französischen Bestimmungen hergestellt wurde, saßen die beiden auf der Anklagebank.

Der Hintergrund: In Frankreich sind nur Produkte aus den Samen und Fasern legal, nicht jedoch aus allen Teilen der Pflanze.

Die CBD-Händler gingen gegen das Urteil in Berufung, woraufhin das zuständige Gericht in Aix-en-Provence den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiterleitete.

WHO & EuGH: CBD ist nicht gesundheitsschädlich

In der Pressemitteilung des EuGH wird zusätzlich vermerkt:

»Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.»

Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangten auch die Experten der WHO in einem Bericht:

„Beim Menschen zeigt CBD keine Hinweise, die auf ein Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotential deuten.«

Droht dennoch bald das Aus für CBD?

Einen Grund zum Aufatmen gibt es jedoch für CBD-Nutzende und -Produzierende nicht, da die EU-Kommission derzeit noch darüber berät. Ein Ergebnis wird im Dezember 2020 erwartet.

Reinhard Hönighaus, Sprecher der EU-Kommission, äußerte sich wiefolgt gegenüber dem Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.:

»Nach vorläufiger Ansicht der Kommission sollte CBD, das aus den blühenden und fruchtbaren Spitzen der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) gewonnen wird, als Betäubungsmittel betrachtet werden, das unter das Einheitliche Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 fällt.«

Derzeit agiert die CBD-Branche in rechtlichen Graubereichen. Die Bundeszentrale für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verweist auf die jeweiligen Überwachungsbehörden der Bundesländer, vermerkt jedoch auch:

»Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnisses vom Antragsteller zu belegen.

Der Lebensmittelunternehmer ist primär selbst dafür verantwortlich, dass seine Erzeugnisse den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen.«

Das Verbot wäre nicht nur aus Sicht von Experten absoluter Unsinn, sondern auch eine Katastrophe für eine wachsende Branche, da allein deutsche CBD-Shops jährlich einen Umsatz von mindestens 1,8 Milliarden Euro pro Jahr machen – ohne Einberechnung der Landwirtschaft (!).

Es bleibt also zu hoffen, dass die EU-Kommission die wissenschaftlichen Fakten zur Kenntnis nimmt und schlussendlich zu einer vernünftigen Lösung kommt.

 

Dirk Netter