Faserhanf ein Betäubungsmittel?

Europäische Kommission will Faserhanf als BTM einstufen

Cannabis-Blatt | CC-BY-NC-SA Dirk Netter

Kann Faserhanf als Betäubungsmittel deklariert werden? Wenn es nach der Europäischen Kommission geht, ja. Neben THC-haltigem Cannabis existieren auch THC-arme Sorten, die nicht berauschen und fast nur CBD beinhalten. Diese Arten fasst man unter dem Begriff Nutz- bzw. Industrie- oder Faserhanf zusammen.

Genau dieser soll nun von der Europäischen Kommission (KOM) auf EU-Ebene de facto als Betäubungsmittel (BTM) deklariert werden. Laut Einschätzung der KOM handele es sich bei Nutzhanf und daraus hergestellten Produkten (beispielsweise Schokolade, Kekse etc.) um „Drogen“.

Verschiedene Novel-Food-Firmen, die Hanfprodukte vertreiben wollten, fragten bei der Kommission an, und erhielten diese vorläufige Einschätzung als Antwort.

Franjo Grotenhermen schreibt dazu auf seinem Facebook-Account:

„Die europäische Kommission will Nutzhanf (Faserhanf) und daraus hergestellte Produkte als Drogen (Betäubungsmittel) einstufen. Das ist eine vorläufige Einschätzung der Kommission, die Firmen mitgeteilt wurde, die einen Antrag auf Hanfextrakte als neuartige Lebensmittel (Novel Food) gestellt haben. Es ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Andere Länder, wie USA, Kanada, Australien und China gehen andere Wege. Die Europäische Kommission möchte offensichtlich den Hanf-Sektor in der EU vernichten.“

Grotenhermen verweist außerdem auf eine schriftliche Stellungnahme der European Industrial Hemp Association (EIHA).