Frau wegen LSD-Besitzes verurteilt

Acid in den Libanon

Acid von Holland in den Libanon: Bereits am 14. April 2020 berichteten wir vom größten polizeilichen Cannabis-Fund in der Geschichte des Libanons. Doch im März ereignete sich noch mehr, was Drogenschmuggel betrifft. Und auch hier ist eine Staatsangehörige der Libanesischen Republik mit im Spiel.

Im März berichteten Medien von einer Frau, die am Frankfurter Flughafen wegen des Besitzes von Acid festgesetzt wurde. Bei sich trug sie „180 Streifen LSD“, wie die dpa berichtete, die ihr von einem Bekannten in einem Briefumschlag überreicht worden waren; allerdings wusste sie nach eigenen Angaben nichts von dem illegalen Inhalt des Umschlags. Wie hoch die Pappen dosiert gewesen waren, wurde nicht bekannt.

Die 31-jährige Juristin, die für eine Staatsorganisation der Libanesischen Republik arbeitet und von einer Fortbildung in den Niederlanden wieder in den Libanon reisen wollte, wurde kurz nach dem Fund für 14 Wochen in Untersuchungshaft gesteckt und schließlich vom Landgericht Frankfurt rechtskräftig zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt (Aktenzeichen AZ 5140 Js 254642/19). Die es sich bei dem konfiszierten LSD „um eine nur geringe Wirkstoffmenge gehandelt“ habe, und die Frau einen „glaubwürdigen und geläuterten Eindruck“ gemacht habe, unter anderem, weil sie unter Tränen aussagte, durfte die Beklagte „den Gerichtssaal freien Fußes verlassen“.

Das Nachrichtenportal von t-online.de übernahm die dpa-Meldung und plakatierte den kurzen Artikel zu diesem Fall mit einem Bild der römischen Gerechtigkeitsgöttin Justitia. Dabei ist eine temporäre Festsetzung und folgende Verurteilung eines Menschen wegen des Besitzes einer eher geringen Menge LSD alles andere als gerecht, sondern letztlich eine Farce für alle Beteiligten sowie ein Armutszegnis der drogenpolitischen Rechtsprechnung.

Quelle