Niederlande: Lachgas-Verbot kommt

Distickstoffmonoxid ab Januar 2023 illegalisiert

Sogenannte Sahnekapseln mit Lachgasfüllung. Foto: gemeinfrei

Das niederländische Gesundheitsministerium in Den Haag wird ab dem 1. Januar 2023 Lachgas (N₂O, Distickstoffmonoxid) verbieten – dies wurde am Abend des 14. November 2022 verlautbart. Ausnahmen seien zugelassen für die Medizin (in der Lachgas als Anästhetikum bzw. Sedativum verwendet wird) und für Privatpersonen, die nur kleine Mengen (etwa für Sahnespender) erwerben.

Laut Gesundheitsministerium sei die Zahl der Missbrauchsfälle von Distickstoffmonoxid deutlich angestiegen, es sei gerade bei Schülern einer der verbreitetsten Rauschsubstanzen. Das Ministerium warnt vor »großen Gesundheitsrisiken«. Nicht zuletzt aufgrund von am Steuer mit Lachgas berauschten Autofahrern ginge von der psychedelischen Substanz eine immense Gefahr aus. Viele niederländische Polizisten fordern seit Langem ein Verbot des Gases. Bisher sind der Staatsgewalt auch bei größeren «Lachgas-Funden», etwa in Autos oder Wohnungen, die Hände gebunden; dies soll sich ab Januar 2023 ändern.

Lachgas wird üblicherweise mithilfe handelsüblicher Luftballons konsumiert. Dazu wird das Gas entweder direkt aus einer Gasflasche oder via Sahnespender aus einer Sahnekapsel in den Ballon gefüllt, aus welchem es dann kontrolliert inhaliert werden kann. Größere gesundheitliche Gefahren gehen von einem moderaten Konsum reinen Lachgases in Verbindung mit ausreichend Sauerstoff nicht aus, siehe dazu die entsprechenden Safer-Use-Maßnahmen unten.

Quelle:
www.aerzteblatt.de

Safer Use Lachgas (N2O, Distickstoff-Monoxid)

Grundsätzlich gilt: Für gesunde Menschen stellt das Gas bei korrekter Handhabe und Dosierung keine Gefahr dar. Allerdings nur, wenn einige wichtige Punkte beachtet werden.

Auf Lachgas verzichten sollten Menschen mit Asthma und sonstigen Atemwegserkrankungen, mit Herz-Kreislauf-Problemen, mit Rippenfraktur (= Knochenbruch der Rippen), mit Mittelohrentzündung sowie Personen, die irgendwann einen Tauchunfall erlitten haben, und natürlich Schwangere und Stillende.

Lebensgefährlich ist eine länger anhaltende Inhalation reinen Lachgases ohne Sauerstoff-Zugabe. Auf den Konsum über eine Inhalationsmaske direkt aus einer großen Gasflasche (wie dies bei Partys manchmal üblich ist) sollte unbedingt verzichtet werden! Zum Verzehr sollte ein Gemisch mit mindestens 25 % O2-Anteil erarbeitet werden. Nimmt man das Gas über einen Ballon zu sich, ist es sinnvoll und nötig, vor der Inhalation zwei- bis dreimal kräftig durchzuatmen (= hyperventilieren), um das Blut mit Sauerstoff anzureichern. Achtet man nur unzureichend auf O2-Zufuhr, setzt man sein Gehirn der Gefahr einer Sauerstoffunterversorgung (= Hypoxie) aus. Durch Hypoxie geschädigte oder einmal abgestorbene Hirnzellen sind irreparabel zerstört. Im Extremfall hat die Schädigung das apallische Syndrom (= wachkomatöser Zustand) zur Folge.

Eine weitere Gefahr liegt im kontinuierlichen und expliziten Missbrauch der Substanz: Wer ständig, also mehrmals täglich, Lachgas inhaliert, setzt sich der Gefahr einer Gesundheitsschädigung aus. N2O beeinflusst die Funktion des Nervenschutzvitamins B12 bei übermäßigem Genuss derart, dass durchaus verschiedenste neurologische Störungen (Koordinations- und Bewegungsprobleme u.m.) daraus resultieren können.

Lachgas sollt niemals in Kombination mit Alkohol konsumiert werden. Die Mixtur verursacht bei den meisten Anwendern Übelkeit und häufig auch Erbrechen.

Wenn Lachgas inhaliert wird, dann unbedingt nur das lebensmitteltechnische Gas aus dem Haushaltshandel bzw. medizinisches N2O verwenden und nicht das technische Lachgas, das für das Tuning von Automotoren verwendet wird. Zwar ist Lachgas, das zur Kfz-Leistungssteigerung benutzt wird, nicht unbedingt verunreinigt. Es kann aber vorkommen, dass solche Produkte nicht vollständig sauber hergestellt werden, da sie schlichtweg nicht für den Einsatz am Menschen vorgesehen sind – deshalb ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste.

Die Substanz sollte niemals direkt aus der Patrone oder dem Sahnespender konsumiert werden. Bei dem Lachgas in Sahnepatronen handelt es sich um Flüssiggas, das unter der Extraktion gefriert und damit sowohl den Kehlkopf als auch die Lunge schwer verletzen kann. Eine Kehlkopfvereisung hat einen Ausfall der Atmung zur Folge. Der User erstickt im schlimmsten Fall.

Unterkühlungsverletzungen der Hände, Arme und anderer Körperteile können ebenfalls resultieren, nämlich beispielsweise, wenn man versucht, den Patroneninhalt mit bloßer Hand (z.B. mit Hammer und Nagel) oder auch nur mit einem sogenannten Kapsler (schlecht geeignetes Gerät aus der Headshop-Szene) in den Sahnespender zu befördern. Sahnespender sind schon günstig zu haben und bieten ausreichenden Schutz vor Verletzungen.

Nebenwirkungen: Druckanstieg im Innenohr durch Stickstoffverdrängung.

Klinische Nebenwirkung: Diffusionshypoxie (Abnahme des Sauerstoffgehaltes im alveolären Blut; Alveole = Lungenbläschen) bei Beendigung einer Lachgasnarkose.

Aus: Markus Berger: Psychoaktive Drogen, Nachtschatten Verlag 2017