Die THC-Grenzwerte für Nutzhanf in der EU schwanken bereits seit einigen Jahren auf und ab. Lange lag der zugelassene Maximalgehalt von THC in Faserhanf noch bei 0,5 Prozent, wurde dann aber auf 0,3 Prozent gesenkt, bis man den Wert 1999 auf den Wunsch Frankreichs hin auf 0,2 Prozent korrigierte.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union hat nun erneut neue Grenzwerte für den THC-Gehalt in Nutzhanf festgesetzt. Die seit 1962 EU-weit betriebene GAP soll den Agrarsektor fördern und für faire Verhältnisse in der Landwirtschaft sorgen. Laut der neuen Regelung dürfen Cannabispflanzen, die hauptsächlich zur Herstellung von Fasern angebaut werden, ab Dezember 2021 0,3 Prozent THC enthalten, statt 0,2 Prozent. Mit dieser Entscheidung wächst die Anzahl zugelassener Cannabissorten im Hanfkatalog der EU.
Die meisten EU-Mitglieder halten sich an die vorgegebenen Grenzwerte, in manchen Staaten gelten allerdings abweichende Regelungen, z.B. ein straffreier Industriehanf-Anbau mit bis zu 0,6 Prozent THC in Italien und ein absolutes THC-Verbot in der Slowakei, welches einen THC-Gehalt von 0,0 Prozent in slowakischem Nutzhanf vorsieht.
Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Associatuon (EIHA), kommentierte die marginalen Wert-Anpassungen mit äußerstem Enthusiasmus und bezeichnete den Zeitpunkt ihrer Verabschiedung »als einen große[n] Tag für den Hanfsektor und für eine grünere Zukunft in Europa«.
Quelle:
www.agrarheute.com