In der Schweiz ändern sich derzeit drogenpolitische Gegebenheiten: Der Nationalrat – neben dem Ständerat das zweite Organ des Schweizer Parlaments, der Bundesversammlung – stimmte mit überwiegender Mehrheit einer Gesetzesänderung zu, die sich auf Cannabis als Arzneimittel bezieht. Sollten die Neuerungen in Kraft treten, wäre es Schweizer Ärzten erlaubt, Cannabis(-produkte) zu verschreiben, ohne eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragen zu müssen.
Während konservative Kräfte im Nationalrat Beschränkungen hinsichtlich der Gesetzesänderungen forderten, z.B. ein Verbot der Verabreichung von „rauchbarer“ Cannabismedizin, stritten die Progressiven für das Recht auf Eigenanbau. Beide Anträge wurden allerdings abgelehnt.
Die Änderungen würden bedeuten, dass jeder Schweizer Bürger sich von einem dazu gewillten Arzt Cannabis verschreiben lassen könnte. Jetzt müsste nur noch der Ständerat sein Okay geben, dann träten die Revisionen in Kraft. Damit entspräche die Schweizer Rechtslage in Sachen Hanfmedizin annähernd der des deutschen Gesundheitsystems.