Spendenaktion: Günter im Recht

Bekanntem Cannabis-Patienten steht Strafverfahren bevor

Günter Weiglein. Foto: zvg

Der bekannte Cannabis-Patient und -Akivist Günter Weiglein bittet um Spenden, um ein  Strafverfahren zu finanzieren, in dem er wegen Eigenanbaus von Cannabis zu  medizinischen Zwecken angeklagt und in zwei Instanzen verurteilt wurde.

Zum Hintergrund: Günter hatte 2002 einen unverschuldeten Motorradunfall, bei dem er sehr schwer verletzt wurde. Nach vielen Operationen war er einigermaßen wieder hergestellt. Aber die Dauerschmerzen blieben. Seit 2004 therapiert Günter sich mit der Unterstützung seiner behandelnden Ärzte mit Hanfblüten. Mit Erfolg! Der sicher so nicht eingetreten wäre, wenn seine Familie, seine Eltern, seine Frau sein Sohn nicht zu ihm gehalten und ihm geholfen hätten.

Im Jahre 2009 erhielt Günter als einer der ersten Patienten in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Cannabis auf eigene Kosten aus einer ganz bestimmten Apotheke.

Jetzt hatte Günter zwar die Genehmigung zum Erwerb von Medizinalhanf, aber nicht die dafür erforderlichen 900 Euro monatlich. Günters Familie lebt vom Einkommen seiner Frau Oksana. Um das lebenswichtige Medikament finanzieren zu können, blieb nur der Eigenanbau von Hanf, den er zusammen mit dem Rechtsanwalt Matthias Schillo durchsetzen wollte. 2010 wurde der Antrag beim BrArM gestellt und natürlich abgelehnt, 2014 hat das Verwaltungsgericht Köln den Bescheid des BfArM aufgehoben und Günter das Recht zum Anbau von Medizinalhanf eingeräumt.

Die beklagte Bundesrepublik Deutschland legte Berufung ein. Als klar war, dass das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster Günters Recht auf Eigenanbau bestätigen würde, änderte die Beklagte 2017 die entsprechenden Gesetze: Hanf war jetzt nicht nur  als Medizin verschreibungsfähig. Die Krankenkassen hatten auch die Kosten des Heilmittels zu tragen. Damit entfiel allerdings wieder das Recht auf Eigenanbau. Von dieser Rechtsänderung haben viele von Euch profitiert.

Die Gesetzesänderung wird zunächst nicht beachtet

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Obwohl damit gesetzlich geregelt war, dass die Krankenkassen eine ärztlich verordnete Therapie mit Medizinalhanf zu bezahlen hatten, sträubten sich viele Kassen. Günters Kasse lenkte ein, nachdem RA Schillo gegen die Ablehnung in Widerspruch gegangen war.

Damit war aber immer noch kein Arzt gefunden, der das Medikament auch verschreiben wollte. Die Kassen bedrohten die Ärzte mit angeblicher Budgetüberschreitung. Günter fand einen Arzt, der zwar kein Rezept ausstellen wollte, aber die Medikation mit von Günter beschafftem Hanf ärztlich begleitete und dabei lernte, wie hilfreich Medizinalhanf wirken kann.

Ein neuer Antrag auf Eigenanbau

Günter war jetzt medizinisch gut versorgt und sparte den Beitragszahlern seiner Krankenkasse monatlich etwa 1.600 Euro. Aber das war illegal. Deshalb beantragte RA Schillo 2020 erneut das Recht auf Eigenanbau und klagte gegen den ablehnenden Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Köln. Über diese Klage ist noch nicht entschieden. Inzwischen hat Günter auch einen Arzt gefunden, der die Rezepte für den Bezug von Medizinalhanf ausstellt. So ging es vielen und der Nachfrage nach Medizinalcannabis stieg sprunghaft. Oft konnten die Apotheken nicht mehr liefern und die Angst der Schmerzpatienten vor der Unterversorgung wuchs.

Günter wurde verhaftet und kam 9 Wochen in Untersuchungshaft. So lange dauerte es angeblich, bis durch Auswertung seines Handys geklärt war, dass Günter kein Dealer war. In der U-Haft wurde Günter sein Schmerzmittel verweigert. Statt dessen wurde ihm die gefährliche Sucht-Droge Tilidin angeboten. In seiner Not nahm Günter das Mittel und musste nach der Haftentlassung durch einen schweren, kalten Entzug. Rechtsanwalt Schillo nannte das in der Berufungsverhandlung Folter und auch Prof. Dr. Fischer macht daraus einen wichtigen Punkt seiner Revisionsbegründung.

Weil RA Schillo kein Strafrechtler ist, riet er zu einem bekannten Anwalt aus Freiburg. Die Familie inklusive der Eltern mussten ihre Rücklagen zusammenlegen, um die hohen Honorarforderungen zu begleichen (höher als das Honorar von Prof. Dr. Fischer). Der Verteidiger forderte in erster Instanz eine Haftstrafe von 9 Monaten auf Bewährung. Der Staatsanwalt verlangte 2 Jahre 8 Monate – obwohl Günter keine Vorstrafen hat. Das Urteil lautete 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung. Und natürlich sollte Günter die hohen Kosten des Verfahrens, einschließlich der Untersuchungshaft bezahlen.

Rechtsanwalt Matthias Schillo

RA Schillo, der für Günter seit 2010 tätig ist und bisher keinen Rechtsstreit verloren hatte, übernahm angesichts dieses Desasters wieder das Ruder.

Schillo war es übrigens auch, der 1996 den landwirtschaftlichen Anbau von Hanf durchgesetzt hat.

Die Berufungsverhandlung

Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Würzburg nahm im Juli 2022 drei Sitzungstage in Anspruch und war vom Willen des vorsitzenden Richters geprägt, das Urteil des Schöffengerichts irgendwie zu halten. Als Alternative sah er eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, die gegen Süchtige angeordnet werden kann, wenn dadurch voraussichtlich weitere schwere Straftaten verhindert werden. Die angeordnete ärztliche Untersuchung ergab, dass Günter Schmerzpatient ist und keine Suchtproblematik hat. Das Urteil lautete auf 1 Jahr, drei Monate zur Bewährung.

Daraufhin wurde sich für eine Revision entschieden, denn Cannabis ist Medizin und muss im Eigenanbau für Patienten freigegeben sein um die dauerhafte Versorgung zu gewährleisten.

Die laufende Revision wird spannend, denn einer der bekanntesten und erfahrensten Strafverteidiger Deutschlands, Prof. Dr. Thomas Fischer aus der Kanzlei Gauweiler-Sauter, hat sich entschlossen, die Revision zu führen.

Die ganze Geschichte findet sich auf der eigens eingerichteten Website Günter im Recht.