Antidepressiv: Lithium im Trinkwasser

Das Leichtmetall wirkt offensichtlich psychoaktiv

Lithiumchlorid, Foto: Archiv Berger

Lithiumsalze werden zur Behandlung der bipolaren Störung („Manische Depression“) verwendet. Eventuell führen die Anteile an Lithium im Trinkwasser daher auch präventive Effekte bezüglich suizidaler Tendenzen herbei.

Bereits seit den 50ern gibt man es Patienten mit bipolarer Störung bzw. Depressionen. Dass Lithium auch stark verdünnt im Trink- und Mineralwasser eventuell dazu führt, dass Selbstmorde und Gewalttaten zurückgehen, wurde 1990 durch eine Studie aus Texas bekannt. So ergab sich: Je mehr Lithium im Trinkwasser nachzuweisen ist, desto weniger Suizid- und Gewaltvorfälle sind zu verzeichnen. Studien aus anderen Ländern folgten, u.a. auch aus Österreich. Die Ergebnisse deuteten oft – wenn auch nicht in jedem Forschungsprojekt – auf eine Korrelation zwischen Lithiumgehalt (des Trinkwassers) und Suiziden.

Eine neue Metaanalyse verschiedener bereits abgeschlossener Studien zum Thema wurde am 27. Juli 2020 veröffentlicht. Die Forscher der Brighton and Sussex Medical School befanden die wechselseitige Verbindung zwischen Lithiumkonsum und verminderter Suizidalgefahr als schlüssig. Ab 80 μg/l soll das Lithium beginnen zu wirken.

Das Alkalimetall wird zwar verhältnismäßig wenig in Bezug auf seine psychotrope Wirkung beforscht, allerdings seit mehr als einem Jahrhundert als geistbewegendes Mittel gebraucht. Lena Stallmach von der Neuen Zürcher Zeitung schreibt dazu in einem Artikel zum Thema:

„Memon und seine Kollegen schreiben in der Publikation, dass der heilende Effekt von natürlichem Lithium schon seit mehr als einem Jahrhundert genutzt werde. Dies belege beispielsweise die Heilquelle Lithia Springs in Georgia, USA. Der Name Lithia stehe für Lithium. Getränke mit diesem Spurenelement seien im frühen 20. Jahrhundert sehr gefragt gewesen. So hätten auch der Softdrink 7-Up und verschiedene Biersorten Lithium enthalten, bis dies 1948 von der amerikanischen Behörde für Lebensmittelsicherheit verboten worden sei.“

Quelle