Drogenskandal bei der Münchener Polizei

Ermittlungen gegen 21 Beamte

Polizeiabsperrung | BY-SA Christoph Scholz

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Diebstahl von Kokain aus der Asservatenkammer. Verfolgung Unschuldiger und Strafvereitelung im Amt.

Die Vorwürfe gegen 21 Polizeibeamte der Münchener Polizei sowie gegen die 17 weiteren Beschuldigten sind keine Kavaliersdelikte.

Ein Großaufgebot des Landeskriminalamtes, der Kripo und der Staatsanwaltschaft durchsucht deshalb seit dem frühen Mittwochmorgen 30 Wohnungen und sieben Dienststellen in München und dem umliegenden Landkreis.

Den Ursprung nahmen die Ermittlungen im Februar 2020, als ein mutmaßlicher Kokain-Dealer vor Gericht aussagte, Drogen an die beschuldigten Polizeibeamten verkauft zu haben. Ein weiterer Zeuge im Verfahren sagte aus, dass der mittlerweile verurteilte Dealer damit prahlte, dass er „Polizisten hätte, die auf ihn aufpassen und ihm bei »Problemen« helfen [würden].“

Über seine Pressestelle ließ Münchens Polizeipräsident Hubertus Andrä, laut der Süddeutschen Zeitung, mitteilen:

„Für mich ist das hier im Raum stehende Verhalten der betroffenen Polizeibeamten absolut inakzeptabel und muss, wenn sich die Vorwürfe wirklich bestätigen, mit aller gesetzlichen Härte bestraft werden.“

Immer wieder berichten Konsumierende von unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizeibeamte, doch nicht selten laufen gestellte Anzeigen gegen die Polizei ins Leere – in einigen Fällen antworten die Beschuldigten prophylaktisch mit einer Gegenanzeige. Für eine solche Praxis sollen auch im vorliegenden Fall Indizien vorliegen.

Es bleibt also abzuwarten, welche Konsequenzen aus diesen Ermittlungen gezogen werden und ob die von Andrä geforderte „gesetzliche Härte“ auch tatsächlich Anwendung findet – bedenkt man, dass es sich bei den Beschuldigten um das ausführende Organ der Prohibition handelt, sollte hier kein doppelter Standard für die Polizei gelten.

Dirk Netter