Fünf Schritte zum Einstieg in eine rationale Drogenpolitik

XtraPsychoaktive Substanzen in Deutschland

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Text: Michael Kleim

Der Artikel benennt konkrete Schritte, die von der Politik zeitnah umgesetzt werden können, um zu einer rationalen Drogenpolitik zu gelangen. Die Maßnahmen werden mit bereits bestehenden europäischen oder außereuropäischen Erfahrungen in Beziehung gesetzt.

Die globale Situation der Drogenpolitik befindet sich in einer Sackgasse und kann aus Sicht eines Menschen, der sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzt, als Desaster bezeichnet werden. Der Kampf gegen die Strukturen von Drogenanbau, -herstellung und -handel führt immer mehr zur Eskalation und zu einer Militarisierung des Konfliktes. Ganze Regionen werden destabilisiert. Systematische Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche Verhaftungen, Internierung in Straflagern, Folter und Todesstrafe, sind eine direkte Folge der auf Prohibition fußenden Politik. Diesem hohen Preis stehen fatale Ergebnisse gegenüber, wie die Expansion illegaler Drogenmärkte, ein wachsender ökonomischer und politischer Einfluss der organisierten Kriminalität und eine unüberschaubare Korruption.

Die demokratischen Staaten Europas haben für den schlechten Zustand der internationalen Drogenpolitik eine Verantwortung. Statt demokratische Alternativen vorzuleben, bestärken und legitimieren sie über die Prohibition autoritäre und diktatorische politische Systeme.

Konkrete politische Schritte, die eine grundlegende Änderung herbeiführen können, sind möglich, sinnvoll und notwendig. Als Ziele einer rationalen Drogen- und Suchtpolitik will ich benennen:

– Abbau von Repression in der Drogenpolitik

Effektive Zurückdrängung und Begrenzung krimineller Strukturen

– Gewährleistung einer konsequent gesundheitspolitischen Ausrichtung von Drogenpolitik, was Jugend- und Konsumentenschutz einbezieht

1) Konsequente Entkriminalisierung der Drogenkonsumenten

Die Kriminalisierung von Konsumierenden verhindert keinen Drogengebrauch, stigmatisiert die Betroffenen und führt zu Ausgrenzung. Dies verstärkt drogenbedingte Probleme und blockiert effektive Hilfsangebote. In Portugal ist seit 2001 Drogengebrauch entkriminalisiert. Dies betrifft den Besitz von Cannabis, ebenso von Heroin, Kokain, MDMA usw. Der Erwerb von Drogen für den persönlichen Gebrauch wird seitdem nicht länger durch die Staatsanwaltschaft verfolgt. Es bestehen festgelegte Obergrenzen. Wer mit Drogengebrauch auffällt, der kann eine Ordnungsstrafe erhalten und wird in der Regel zu einem Gespräch mit dem CDT (Comissões para a Dissuasão da Toxicodependência) geladen. Dieses Gremium hat das Ziel, die Drogengebrauchenden zu beraten. Eine Studie des Cato-Instituts stellte einen signifikanten Rückgang des Drogenkonsums unter Schülern fest, wohingegen der Konsum bei älteren Personen anstieg. Konkrete Gesundheitsaspekte sind gestärkt worden: Die Anzahl der Drogenkonsumierenden, die eine Therapie aufsuchten, stieg um mehr als das Doppelte. Die HIV-Rate bei Drogengebrauchenden sank deutlich. Die Zahl der Drogentoten hatte einen leichten Anstieg zwischen 2003 und 2005, wurde dann generell rückläufig. Die Anzahl riskanter Opiatgebrauchender konnte sich in fünf Jahren nahezu halbieren. Im europäischen Vergleich liegt Portugal mittlerweile in allen relevanten Statistiken im unteren Bereich. Das Europäische Beobachtungszentrum für Drogen und Drogenabhängige (EMCDDA) veröffentlichte 2011 einen Bericht zur Lage in Portugal, der das Experiment als geglückt betrachtet. „Die neue Drogenpolitik ermöglicht es der portugiesischen Regierung, das Problem um einiges besser zu kontrollieren als jedes andere westliche Land. Von jedem Blickwinkel aus betrachtet ist die Entkriminalisierung von Drogen in Portugal ein voller Erfolg“ (Glenn Greenwald, 2009). In der Tschechischen Republik wird rechtlich ähnlich vorgegangen. Tomáš Zábranský, Suchtmediziner und Mitbegründer der Tschechischen Nationalen Drogenbeobachtungsstelle „Klinika adiktologie“, stellte fest, dass die Stigmatisierung von Experimentier- und Gelegenheitskonsumierenden so vermieden werden kann. Auch sei die Zahl an Überdosierungen und HIV-Neuinfektionen zurückgegangen. Ordnungspolitisch werden durch die Gesetzgebung Polizei und Justiz spürbar von reinen Konsumdelikten entlastet, dadurch werden Kapazitäten frei, die für die Verfolgung organisierter Kriminalität notwendig sind. Gerade mit Blick auf den illegalen Chrystal-Meth-Vertrieb im Land ist diese Schwerpunktsetzung verständlich.

Die in Deutschland im BtMG § 31a vorgesehene Möglichkeit einer Straffreiheit hat sich nach meiner Einschätzung nicht bewährt. Sie behält eine grundsätzliche Kriminalisierung bei und verschiebt einen möglichen Verzicht auf Strafe auf die Ebene der Staatsanwaltschaft. Auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1994 über den strafrechtlichen Umgang mit einer „geringen Menge“ Cannabis führte aufgrund der nach Bundesländern unterschiedlich erfolgten Umsetzung in diesem Bereich zu keiner Rechtssicherheit.

2) Stärkere rechtliche Absicherung der Drogenhilfe

Wesentliche Aufgabenstellung der Drogenhilfe ist es, die entsprechende Zielgruppe mit Beratung, Begleitung, Gesundheits- und Lebenshilfe bis hin zu einer Ausstiegsunterstützung tatsächlich zu erreichen. Eine Entkriminalisierung der Konsumierenden würde die Situation der Drogenhilfe signifikant verbessern. Der Zugang zu Angeboten wäre für Betroffene leichter, ohne Angst vor einer eventuellen Strafverfolgung.

Ein wichtiges Instrument der Drogenhilfe könnten Drogengebrauchsräume sein, in denen Menschen in einem abgesicherten Rahmen Drogen konsumieren dürfen. Dies würde konkrete Gesundheitsfürsorge für die Zielgruppe bedeuten. Andererseits kann sich solch eine Einrichtung zu einem lebenswichtigen Treff- und Austauschort entwickeln. Informationen über im Umlauf befindliche hochdosierte oder mit gefährlichen Stoffen gestreckte Drogen können weitergegeben werden. Zudem fänden Drogengebraucher in den Mitarbeitern der Gebrauchsräume kompetente Personen, die sie über Möglichkeiten von Safer Use, risikoärmere Konsumformen, erste Hilfe bei Drogenunfällen, aber auch über allgemeine Gesundheits- und Sozialfragen sowie über Möglichkeiten für Substitution, Therapie bis hin zum Ausstieg beraten können. 1986 wurde in Bern der erste Konsumraum für Heroingebrauchende eröffnet. Diese Einrichtungen werden von Schweizer Suchtforschern als Erfolgsmodell bezeichnet. „Die Drogenabhängigen nutzen die Kontakt- und Anlaufstelle mit ihrem breiten Angebot als Tagesstruktur, aber auch als Ansprechpartner für Probleme medizinischer und sozialer Art“, bestätigt Ines Bürge, die Leiterin des Berner „Fixerstübli“. Auch ordnungspolitisch haben sich diese Einrichtungen bewährt.

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