Kratom: US-Regulierungswelle rollt weiter

Consumer Protection Act in zwei weiteren Bundesstaaten

Kratom Blatt CC-BY ThorPorree

In den US-Bundesstaaten Arizona und Georgia trat Anfang Mai 2019 der „Consumer Protection Act“ (CPA) in Kraft. Die zuständigen Gouverneure Ducey und Kemp unterzeichneten jeweils das Gesetz, welches von Kratomverbänden im Allgemeinen als sehr positiv angesehen wird.

Neben den genannten Bundesstaaten hat auch Utah für den „Consumer Protection Act“ gestimmt. Als weiterer Kanditat für eine baldige Implementierung des Gesetzes gilt der Westküstenstaat Oregon.

Drogenpolitische Regelungen sind in den USA oft nicht auf den ersten Blick zu verstehen. Die Kriminalisierungspolitik von (neuen) psychoaktiven Substanzen wird in der Regel auf Ebene der Bundesstaaten ausgeübt. Diese gelten als teilsouverän und können damit ihre eigenen Gesetze erlassen, sofern der betreffende Sachverhalt nicht ausdrücklich durch die Verfassung geregelt ist. Darüber hinaus kann auch ein Bezirk (US-amerikanisch: County) eigene Gesetze erlassen.

Legalität von Kratom in den USA (CC-BY-SA Dirk Netter)

So ist Kratom in Florida legal, jedoch nicht im County Sarasota. Selbes gilt für den Bezirk San Diego (Kalifornien).

In der „Mile High City“ in Denver (Colorado) ist der Verkauf für den menschlichen Verzehr verboten – während Kratom in Colorado selbst nicht reguliert ist.

Illinois hat den Verkauf und Besitz, mittels „Kratom Control Act“, an Minderjährige verboten. Regelungen zur Qualitätssicherung oder sinnvollen Etikettierung sind im Gesetz nicht vorgesehen. Der „korrupteste Bundesstaat der USA“ setzt damit unglücklicherweise nicht auf Konsumentenschutz, sondern lediglich auf die Kriminalisierung der Bürger.

Während die meisten Bundesstaaten der USA keine – bzw. eine konsumentenfreundliche – Regelung zu Kratom getroffen haben, bereiteten sich einige Bundesstaaten in der Vergangenheit bereits auf eine mögliche Kriminalisierung vor. Dies betrifft Iowa, Louisiana, Michigan, New Hampshire und New York. Da sich jedoch im Repräsentantenhaus oft keine Mehrheit für eine Legalisierung fand, bleibt zu hoffen, dass sich die öffentliche Meinung über die Pflanze weiter ins Positive rückt, um zusätzliche Verbotsanträge zu vermeiden.

Trotz der vereinzelt guten Nachrichten ist die Zukunft von Mitragyna speciosa in den USA weiter im Unklaren. Den Kratomfreundinnen und -freunden in Übersee (insbesondere denen in den Verbotsstaaten Alabama, Arkansas, Indiana, Vermont und Wisconsin) bleibt zu wünschen, dass sie ihr Recht auf Kratom erstreiten können.

Wie immer – wenn es um Konsumfreiheit und Menschenrechte geht – gilt:

“You don’t go on bended-knee to petition the official culture for your rights. You have to take them.”

~ Terence McKenna

Dirk Netter