Schweiz: Besserer Zugang zu Cannabismedizin

Bundesrat schlägt Gesetzesänderung vor

Weibliche Cannabisblüte (CC by-sa Marcobeltrametti)

Der Zugang zu Cannabismedizin in der Schweiz soll künftig deutlich erleichtert werden. Das hat der Bundesrat am 24. Juni 2020 entschieden und „schlägt dem Parlament die Aufhebung des Verbots von Cannabis zu medizinischen Zwecken“ vor (Quelle).

Bisher ist es für Patienten möglich, Cannabisarznei mit einer Sondergenehmigung (Ausnahmebewilligung) des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu erhalten. Wer von Hanfarznei profitiert, muss sich an seinen Haus- oder Facharzt wenden, der ihm erst dann das Medikament verordnen darf, wenn eine Ausnahmebewilligung des BAG vorliegt. Diese Hürde soll nun, wenn es nach dem Bundesrat geht, wegfallen.

Der Bundesrat der Schweiz hat im Rahmen seiner Sitzung am 24. Juni die Änderung des Gesetzes verabschiedet. Mit der Anpassung des Schweizer Betäubungsmittelgesetzes (Betmg) muss vor der Rezeptausstellung keine Ausnahmebewilligung des BAG mehr einholt werden. Ärzte dürfen ihren Patienten die Präparate dann auf dem kleinen Dienstweg verschreiben.

2019 hatten weniger als 3000 Patienten vom BAG eine Erlaubnis zur Verwendung von Cannabismedizin bekommen. Diese Zahl dürfte sich, geht die Gesetzesänderung durch, dann deutlich nach oben korrigieren.

Die Verwendung von Cannabis als Genussdroge soll jedoch weiterhin verboten bleiben.

Gesetzesänderung auf der Website des BAG