Single Convention: Cannabis aus der Schedule IV

United Nations Commission on Narcotic Drugs

Foto: Rick Proctor @rickproctor via Unsplash

Cannabis ist kein gefährlicher Suchtstoff. Was alle wissen, wird nun bald amtlich.

Am 2. Dezember 2020 hat die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (United Nations Commission on Narcotic Drugs, CND) in Wien über sechs Vorschläge abgestimmt, die 2019 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Neueinstufung von Cannabis gemacht wurden. Dabei stand zur Debatte, Cannabis und seine Derivate aus der Schedule IV der vollkommen veralteten, überholten und – man muss es so sagen – hirnverbrannten Single Convention on Narcotic Drugs von 1961 herauszunehmen.

Das Ergebnis war knapp, aber dennoch eindeutig: 27 Stimmen für eine Neueinstufung von Cannabis, 25 Stimmen dagegen, bei einer Enthaltung. Das heißt, dass Cannabis ab jetzt nicht mehr in der Kategorie für die gefährlichsten Suchtstoffe aufgeführt wird. Dies bedeutet für die Mitgliedsstaaten deutlich mehr Spielraum in Sachen Cannabispolitik.

Frankreich zeigte sich zunächst ablehnend gegenüber den Lockerungen, sprach sich dann aber letztendlich doch für eine Herabsetzung aus. Zum Abstimmungsverhalten der einzelnen UNO-Staaten berichtete die PresseBox:

„Die meisten Länder folgten aber der WHO-Empfehlung, wonach Cannabis in puncto Gefährlichkeit keineswegs mit Heroin, Kokain oder gar Chrystal Meth (sic!) vergleichbar sei. Schon gar nicht für die medizinische Anwendung.“
Pressemitteilung vom 2. Dezember 2020, PresseBox

Besonders die Staaten Russland, Ägypten, Nigeria und Pakistan haben sich gegen eine drogenpolitische Herabstufung von Cannabis eingesetzt.

Da man die Hanfpflanze allerdings noch nicht auf Liste I (Schedule I) setzen wollte, die eine Auflistung der „ungefährlichsten“ Substanzen darstellen soll, bleiben alle Hürden bezüglich Legalität aufrechterhalten. Michael Krawitz, Ex-US-Soldat und führender Kopf von Veterans for Medical Cannabis Access (VMCA), kommentierte in diesem Zuge zur Prohibition:

„Die Fortsetzung dieses Weges verweigert den Bürgern nicht nur wichtige Arzneimittel, die Leiden lindern, sondern stellt auch einen Verrat am Vertrauen der Öffentlichkeit dar.“

Lucy berichtete im August bereits über Debatten der Europäischen Kommission zur Einstufung von Cannabidiol (CBD) – auch hier hat sich eine Kehrtwende ergeben: „Angesichts der Stellungnahmen der Antragsteller und des jüngsten Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-663/184 hat die Kommission ihre vorläufige Beurteilung überprüft und kommt zu dem Schluss, dass Cannabidiol nicht als Droge im Sinne des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 betrachtet werden sollte, soweit es keine psychotrope Wirkung hat. Daher kann Cannabidiol als Lebensmittel qualifiziert werden, sofern auch die anderen Bedingungen von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 erfüllt sind“ (www.the-body.de).

Quelle