Andreas Müller will Cannabisverbot kippen

Ein Richter gegen das geltende BtMG

Richter will Cannabisverbot prüfen lassen: Der wegen seiner Legalisierungsbestrebungen bekannte Jugendrichter Andreas Müller, der sich aufgrund einiger seiner Urteile auch den Spitznamen „härtester Richter Deutschlands“ eingeheimst hat, möchte jetzt die Verfassungsmäßigkeit der Betäubungsmittelgesetzgebung vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüfen lassen. Er wird dabei vom Deutschen Hanfverband (DHV) unterstützt. Der aus Bernau bei Berlin stammende Jurist setzt sich seit Jahren für einen humaneren, menschenwürdigeren Rechtsstatus bezüglich Drogen ein und setzte bereits letztes Jahr im September zwei Strafverfahren gegen Cannabisdelikte aus.

Laut Artikel 100 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kann das in Karlsruhe gelegene Bundesverfassungsgericht bestimmte Gesetze auf ihre Verfassungskonformität hin prüfen lassen, wenn entsprechende Anträge von Juristen gestellt werden. Andreas Müller machte sich deswegen die Mühe, einen 140 Seiten langen, gegen die Cannabisprohibition gerichteten Antrag zu verfassen, den er am 20. April 2020 per Post und 50-fach kopiert an die betreffende Stelle in Karlsruhe versandte. Am 21. April 2020 wurde das Dokument auf der Seite des Amtsgerichtes Bernau veröffentlicht und ist hier sowie beim DHV einsehbar. Dazu schrieb Müller auf seiner Facebook-Seite:

„Das Bundesverfassungsgericht wird sich nun nach 1994 – so hoffe ich – erneut mit der Kriminalisierung von Millionen von Bürgern befassen. Ich hoffe weiter, dass sich die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter für die Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit entscheiden werden und dem untätigen Gesetzgeber zur Aufgabe machen, die Kriminalisierung zu beenden.“

Schon 2002 versuchte Müller, die Verfassungswidrigkeit der Cannabisprohibition nachzuweisen, dies wurde jedoch vom BVerfG abgeschmettert.

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