Cannabidiol: Verbot oder nicht?

Der rechtliche Status um CBD bleibt fragwürdig

Cannabis-Blüte | CC-BY-NC-SA Dirk Netter

Seit einigen Jahren findet in der deutschsprachigen Öffentlichkeit eine langsam voranschreitende, sachlichere Auseinandersetzung in Bezug auf Cannabis statt. Prohibitionistische Modelle finden immer weniger Anhänger, zunehmende Teile der Bevölkerung zeigen sich toleranter gegenüber Konsumenten oder verwenden selbst Hanfprodukte, und zwar auf vielfältige Art und Weise: Ob als Gebäck oder andere Nascherei, als Tinktur oder als Tee – mittlerweile wird Cannabis vermehrt nicht mehr nur geraucht konsumiert, und ein deutlicher Trend zu alternativen Gebrauchsweisen zeichnet sich ab.

Den Kosmetik-, Lebensmittel- und Gastronomieketten öffnet dies neue Möglichkeiten im Hinblick auf Produkte mit Hanf. Während beispielsweise Hanf-Handcremes oder -seifen längst keine Neuheiten mehr darstellen, sind Cannabidiol-Produkte durchaus eine Marktnische, die erst seit wenigen Jahren Einzug in einige deutsche Städte hält. Allerdings befindet sich diese Nische in Deutschland auch in einer rechtlichen Grauzone.

Seit Ende 2019 eröffnen immer mehr Shops, die sich ausschließlich auf den Verkauf von Hanf- bzw. CBD-Produkten spezialisieren. Die Betreiber dieser Läden setzen sich unter Umständen einem enormen Risiko aus, weil die Rechtslage bezüglich des Handel mit Cannabidiol-Waren eine komplizierte Angelegenheit ist. Und diese ist durchaus auch abhängig vom jeweiligen Bundesland. So wurden im März 2020 in Tübingen die Wohnungen von drei 28-jährigen durchsucht, weil sie unter anderem CBD-Öle im Angebot hatten.

In Darmstadt hingegen darf seit Anfang 2020 ein Automat betrieben werden, der überwiegend CBD- und nicht CBD-haltige Süßwaren, aber auch Cannabidiol-Blüten ausgibt (der sogenannte Cannamat). Der Legalitäts-Status von CBD in Deutschland erscheint intransparent und diffus.

Ein aktueller Fall (16. Juli 2020) ereignete sich in Hamburg. Das Cannabis-Unternehmen VAAY, das zahlreiche CBD-Produkte vertreibt und unter anderem für eine Umfrage zur Cannabislegalisierung verantwortlich zeichnete, verkaufte Cannabidiol-Öl an das Lokal Otto’s Burger. Das Öl wurde dann als zusätzlich bestellbares Topping auf der Speisekarte des Restaurants angeboten.

Dies sollte Konsequenzen nach sich ziehen. Vielleicht war es die großangelegte Werbekampagne, die dazu führte, das die Behörden auf das Projekt aufmerksam wurden und es am Morgen des 15. Juli 2020 unterbanden. Die Begründung: CBD-Öl „in und auf Lebensmitteln“ sei und bleibe weiterhin verboten, meint André Otto, Sprecher der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, in einem Gespräch mit der Hamburger Morgenpost.