Verzögert sich das Cannabis-Gesetz?

Deutschlands Mühe mit der Cannabislegalisierung

Die groß angekündigte Cannabis-«Legalisierung» in Deutschland wurde bereits mehrmals verschoben. Der Staat ringt mit dem Gesetz (CanG), und das will – trotz Zustimmung des Bundestages – nicht so richtig vorangehen. Hauptgrund dafür ist unter anderem der Bundesrat, dem als Legislativ-Organ die Aufgabe zukommt, Gesetzesentwürfe zu prüfen. Dass das Gremium mehrheitlich von Konservativen besetzt ist (die Zusammensetzung des Bundesrates erfolgt nach Größe der Bundesländer; je größer das Bundesland, desto mehr politische Vertretung im Bundesrat), zeigt sich hinsichtlich der Cannabis-Entkriminalisierung mehr als deutlich. Weil er das bereits vom Bundestag abgesegnete Gesetz höchstwahrscheinlich ablehnt, kann er am 22. März 2024 den Vermittlungsausschuss anrufen. Dies würde eine weitere Verzögerung des Inkrafttretens bedeuten, – eine von der Bundesregierung ursprünglich am 1. April angesetzte Verabschiedung fiele dann erneut ins Wasser. Vor allen Dingen könnte es ein weiteres Fortkommen des Gesetzes komplett ausbremsen, so die Bundesregierung. Deshalb setzen sich zahlreiche aktivistische Vereine dafür ein, dass es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt.

Anfang März kritisierten der Deutsche Richterbund und Länder die Möglichkeit einer Amnestiewelle im Zuge der Legalisierung und begründeten ihre Bedenken damit, dass ein solches Unterfangen den Staatsapparat überlasten könne. Dass dies Unfug ist, liegt auf der Hand: Der Staat hätte, wenn er endlich von der Verfolgung harmloser Hanfkonsumentinnen und -konsumenten absähe, auf Dauer nicht mehr Arbeit, sondern weniger. Die (bürokratischen) Kosten- und Zeitfaktoren, die durch das Cannabisverbot entstehen, sind immens. Es wäre also im Falle einer Lockerung wahrscheinlich genau das Gegenteil der Fall, wenn man es denn mit einer echten Legalisierung in Deutschland zu tun hätte. Denn die Verteufelung von Cannabis geht weiter, trotz geplanter «Legalisierung»; die lachhaft hohen Sicherheitsauflagen, die man per Cannabis Social Club (sowie Eigenanbau- und Konsum-Reglements) über die Hintertür einzuführen gedenkt, verursachen genau die Kosten und Aufwände, über die sich Teile der Bundes- und Landespolitik gerade zu echauffieren versuchen.

Um die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Länder zu vermeiden, hat das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann (FDP) Mitte März einen Kompromissvorschlag gemacht. Man könne zeitnah ein entsprechendes Änderungsgesetz im Bundestag ankurbeln, damit den Ländern das geforderte halbe Jahr Vorlaufzeit für anfallende bürokratische Aufgaben zugesprochen werden kann. Das würde bedeuten, dass man die mit dem CanG einhergehenden Amnestien um sechs Monate nach der eigentlichen Legalisierung am 1. April verschieben müsste.

Ressourcen:
www.zdf.de
www.aerzteblatt.de