Ein großer Schritt für Deutschlands Drogenpolitik: In Berlin wird künftig Drug Checking möglich sein. Seit Jahrzehnten kämpfen Aktivisten dafür, dass nicht nur Schweizer und österreichische User, sondern auch deutsche Drogenkonsumenten ihre verbotenen Substanzen labortechnisch auf deren Inhaltsstoffe prüfen lassen können. In Berlin ist dieses Vorhaben sogar Bestandteil des Koalitionsvertrags der Stadtregierung aus SPD, Linken und Grünen.
Der Senat der Bundeshauptstadt hat nun reagiert und überprüfen lassen, inwieweit Drug Checking sich mit dem Gesetz in Einklang bringen lässt. Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hatte kurz zuvor das Resultat der rechtlichen Begutachtung des Falls bekanntgegeben. Demnach kann das Konzept des Drug Checkings in legalem Rahmen realisiert werden, wie Cornelius Nestler, Professor für Strafrecht an der Uni Köln, feststellte. Die bei den für das Drug Checking vorgesehenen Institutionen Beschäftigten machen sich nach Professor Nestler ebenfalls nicht strafbar, wenn sie die eingereichten Substanzen untersuchen und den Besitzern online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch die Ergebnisse mitteilen.
Geplant ist zunächst, Sprechstunden an drei festen Standorten anzubieten, wo Konsumenten ihre Substanzen einreichen und testen lassen können. Mobile Drug-Checking-Einheiten sind zunächst nicht vorgesehen. Ein Beratungsgespräch soll ebenfalls zum Angebot gehören. Die Kosten für das Drug Checking sollen vom Senat getragen werden. Dies könnte der Beginn einer besseren Zukunft sein: Da das BtMG bzw. das deutsche Strafrecht Bundesrecht darstellen und sich nicht auf Berlin beschränken, müssten die Aussagen des Rechtsexperten für das gesamte Bundesgebiet gelten.