Video: Cannabis als Medizin – der Kampf mit der Krankenkasse

Cannabismedizin auf Youtube

Hat ein Cannabispatient, der eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von medizinischem Hanf von der deutschen Bundesopiumstelle sein Eigen nannte, das Recht darauf, dass seine Krankenversicherung die Cannabismedikation bezahlt? Nein, das hat er auch nach der Gesetzesnovelle von 2017 nicht. Zumindest lehnen die Krankenkassen die Kostenübernahme häufig ab – auch bei schwer kranken Menschen.

Lucys-Chefredakteur Markus Berger ist so ein Patient. Als ADHS-Patient war er von 2014 an im Besitz einer solchen Ausnahmeerlaubnis, hatte aber mit der Gesetzesänderung zu Cannabis als Medizin, die im März 2017 in Kraft trat, das Nachsehen. Nach dem neuen Gesetz kann jeder Arzt seinem Patienten Cannabis auf Rezept verordnen, wenn eine Aussicht besteht, dass diese Medizin dem Patienten hilft. Eine Pflicht vonseiten der Versicherer, die Medikation zu erstatten, ist (bisher) jedoch nicht Bestandteil des Gesetzes. Das Ende vom Lied: Das Cannabis in der Apotheke wurde teurer, aber die Kassen weigern sich in viele Fällen zu zahlen.

In der aktuellen Folge der Drug Education Agency (DEA), dem Partnerformat der Nachtschatten Television, erzählt Markus Berger, wie er einen knapp drei Jahre währenden Prozess vor dem Sozialgericht letztlich für sich entscheiden konnte. Und zwar in Form eines Vergleichs. Ein Fall, der auch für andere ADHS-Patienten von Interesse sein könnte.