Deutsche Drogenpolitik, Grundgesetz und Cannabis-Legalisierung

XtraWas passt da nicht zusammen?

Richter Andreas Müller vom Bernauer Amtsgericht hat versucht, durch eine Richtervorlage die Verfolgung von Hanfkonsumenten zu beenden. Leider war das Bundesverfassungsgericht nicht seiner Meinung und hat die Vorlage für unzulässig erklärt. Dies war vorauszusehen, da unser Grundgesetz dies nicht vorsieht, ja schlimmer noch, dies als höchst moralisch verwerflich betrachtet, da es gegen die fundamental-monotheistischen Denk- und Lebensweisen verstößt, einen anderen Gott anzubeten. Grund ist die Präambel, unter der das Gesetz steht, sie gibt den moralischen Überbau, dem unser Gesetzgeber nachzustreben hat. Und der Anfang der Präambel lautet wiefolgt:

Die Präambel

«Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben …»

Solange in diesem Grundgesetz der abrahamitische Gott als Leitinstanz enthalten ist, solange wird Substanzfaschismus in Deutschland betrieben, denn der christliche Homo alcoholicus ist dadurch die moralische Leitfigur, wenn es um Drogenkonsum und dessen Definition geht. „Du sollst keine anderen Götter neben mir haben“ fordert dieser christliche Gott Jehova, doch Psychonauten und Wissenschaftler wissen, sein wirklicher Name ist Saccharomyces cerevisiae, denn jeder Kult hat seine Ritusdroge, und bei den Christen ist es die Hefe in Form des Blutes und des Leibs Christi. Der Leib ist das Brot und das Blut ist der Wein. Ja, beides ist ohne Hefe nicht denk- und machbar, ergo ist das Christentum ein Pilzkult um die Bierhefe.

Jetzt fragen sich viele, was soll das mit einer höchstrichterlichen Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht zu tun haben? Ganz einfach, es ist der Grund, warum Betäubungsmittelhandelsgeschäfte aufgrund ihres sozialen Unwertes nicht getätigt werden dürfen. Doch welche sozialen Werte haben denn die regulierten Drogenmärkte, die nur Alkohol, Nikotin, Koffein, Psychopharmaka und Zucker zulassen? Es erkranken Millionen von Menschen an Alkoholismus, Nikotinsucht und Adipositas, wo ist da ein sozialer Nutzen? Es gibt nur einen wirtschaftlichen Nutzen für die, die diese legalen Drogen herstellen, vertreiben und sogar noch aus den gesundheitlichen Folgen des Konsums Profite ziehen. Dieses soziale Gefüge ist die Basis alles rechtlichen Handelns und darf nicht gestört werden. Es würde sich aber aus Sicht der Richter zu Ungunsten der alkoholisierten Bevölkerung verändern, wenn andere Substanzen, wie z.B. Cannabis oder Psilocybin, legalisiert würden und muss deshalb vor den Konsumentinnen anderer psychotroper Substanzen geschützt werden.

Der Alkoholkonsum ist elementar für das Funktionieren des industriell-kapitalistischen Wirtschaftssystems, da dieses durch seinen Konsum erst entstanden ist. Die Leibeigenschaft wurde in Deutschland durch Alkoholismus und Nikotinsucht ersetzt, das begann im 17. Jahrhundert und läuft heute noch so, da durch das Verhalten des Homo alcoholicus nur eben diese hochgradig abhängigkeitserzeugenden psychotropen Substanzen legal für die Masse zur Verfügung stehen. Das habe ich ausführlicher in meinem Artikel Homo alcoholicus – Angst um Saccharomyces cerevisiae beschrieben.

Lucys Xtra

Du hast bereits einen Onlinezugang bei uns? Dann melde dich hier an.

Einzelbeitrag

0,90 CHF
Deutsche Drogenpolitik, Grundgesetz und Cannabis-Legalisierung
• Sofortzugriff auf den ganzen Beitrag
• Zusätzliche Bilder und Informationen
• 12 Monate unbegrenzt abrufbar
• Auf all deinen Geräten nutzbar

Onlinezugang

13,80 CHF
• Einen Monat gratis lesen*
• Unbegrenzter Zugriff auf exklusive Inhalte
• Abodauer selbst flexibel bestimmen
• E-Papers gratis ab 24 Monaten Laufzeit

Print-Abonnement

35,00 CHF
• Zwischen verschiedenen Abos wählen
• Preis selbst bestimmen
• Onlinzugang & E-Paper gratis erhalten
• Dankeschön geschenkt bekommen