Rechtsausschuss verhindert Drug-Checking-Programme

Hessische Gesetzesentwürfe scheitern im Bundesrat

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Drug-Checking – ein Konzept, das Menschenleben retten könnte. Die Idee, die sich hinter dem Begriff versteckt, ist simpel: Bürgerinnen und Bürger, die illegale psychoaktive Substanzen auf dem Schwarzmarkt erwerben, können diese in einer speziell zu diesem Zweck konzipierten Einrichtung auf Reinheit prüfen lassen. Solche Maßnahmen erscheinen sinnvoll in einer zeitgeschichtlichen Epoche, in der Menschen gezwungen sind, ihr Recht auf Bewusstseinsveränderung (aufgrund der zurzeit vorherrschenden Prohibition) fast nur mittels illegaler Umtriebe geltend machen zu können. Auch Abhängige leiden immens unter dem Verbot, denn es sorgt dafür, dass man sie nicht mehr behandelt wie Suchtkranke, sondern wie Kriminelle.

Drug-Checking-Unternehmungen gibt es schon lange. In Europa stellen solche Modellprojekte sogar überhaupt keine Seltenheit mehr dar. Nur Deutschland hinkt hinterher. Dafür ist vor allen Dingen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verantwortlich. Dieses vereitelte schon oft die Pläne derer, die Drug-Checking-Programme für deutsche Städte konzipieren. Meistens zielen solche vorgeschlagenen Modellprojekte sogar auf einen Fortschritt in der Forschung hin, wenn sie beispielsweise Interesse und Unterstützung verschiedener Akademiker oder universitärer Institute erhalten. Doch das BfArM lässt nicht locker – Antrag nach Antrag wird abgelehnt. Das, was das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sagt, gilt, und ein simples Prüfverfahren zur Reinheitserkennung von Pillen oder gar die Ausgabe steriler Spritzen stellt in der Bundesrepublik deswegen ein hehres Ziel dar, welches von zahlreichen Paragraphen gedeckelt bleibt.

Das Land Hessen kämpft seit Ende 2020 für eine bessere Drogenpolitik und gegen das BfArM. Unter Federführung des Ministers Kai Klose (B90/Grüne) entwickelte das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ebenfalls ein solches Drug-Checking-Konzept. Wie viele andere zuvor, wurde auch dieses abgelehnt. Ein Einspruch Kloses wurde ebenfalls ignoriert. Das ließen sich die hessischen Minister nicht gefallen und klagten gegen das BfArM. Wenig später, am 28. Oktober 2020, reichte das Land einen Gesetzesentwurf beim Bundesrat ein, der rechtliche Grundlagen im BtMG für Drug-Checking-Projekte schaffen sollte. Der Bundesrat selbst reichte den Antrag an den Gesundheitsausschuss sowie den Rechtsausschuss weiter.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Der Gesundheitsausschuss empfahl, den Entwurf dem deutschen Bundestag zur Diskussion vorzulegen, während die mehrheit des Rechtsausschusses – vermutlich aufgrund der stark CDU-belasteten Mehrheit in der Gruppe – überwiegend gegen die Änderungen stimmte. Damit ist das Projekt Drug-Checking in Deutschland ein weiteres Mal gescheitert.

Es wird sich die Frage stellen, wie lange die gesetzgebenden Kräfte in Deutschland noch bereit dazu sein werden, das Leid und den Tod tausender Suchtkranker billigend in Kauf zu nehmen.

Quelle: taz, drogerie-Blog von Hans Cousto vom 7. Januar 2021